Für Prop-Firm-Trader und Trading-GmbHs

Sie traden. Wir buchen.

Buchhaltung für Trader, mit Nico als Ansprechpartner. Er tradet selbst und kennt Prop-Firmen von innen. Steuerfragen stimmen wir für Sie mit unserer Partnerkanzlei ab.

Prop-Firm-Trader

Die Auszahlung ist da. Und jetzt?

Wer über eine Prop-Firm handelt und Auszahlungen bekommt, ist in der Regel unternehmerisch tätig. Das heißt: Einnahmen und Ausgaben müssen sauber aufgezeichnet werden, Monat für Monat.

  • Auszahlungen erfassen, auch in US-Dollar, über Zahlungsdienstleister oder in Krypto
  • Challenge-Gebühren, Software, Datenfeeds und Hardware als Ausgaben erfassen
  • Rechnungen und Gutschriften der Prop-Firmen sammeln und zuordnen
  • Monatliche Übersicht über Einnahmen und Ausgaben

Ob ein Gewerbe nötig ist, wie die Umsatzsteuer läuft und was in die Steuererklärung gehört, klärt unsere Partnerkanzlei, abgestimmt durch uns.

Monatsübersicht Oktober
Beispiel
gebucht
Auszahlungen Prop-Firm+ 6.418,20 €
Challenge-Gebühren− 312,00 €
Software und Datenfeeds− 129,80 €
Überschuss5.976,40 €

Trading-GmbH

Ihre Trading-GmbH, ordentlich geführt.

Wer über eine eigene GmbH handelt, ist zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtet und braucht am Jahresende einen Jahresabschluss. Wir sorgen dafür, dass bis dahin jede Position stimmt.

  • Depot- und Kontoauszüge laufend buchen
  • Gebühren, Zinsen, Software und Datenkosten zuordnen
  • Lohnabrechnung für Geschäftsführung und Mitarbeitende
  • Saubere Übergabe an unsere Partnerkanzlei für Jahresabschluss und Steuererklärungen
Nico

Ihr Ansprechpartner

Kennt Charts, Challenges und Payouts, denn er tradet selbst.

Nico Felsch, Trader und Ansprechpartner bei F&Z

Nico tradet selbst und hat viel Erfahrung mit Prop-Firmen. Er weiß, wie Challenges, Payout-Zyklen und Profit Splits funktionieren, und muss sich das nicht erst erklären lassen. Das spart Ihnen Zeit und uns Rückfragen.

Vom ersten Payout bis zum Jahresende.

Sie handeln weiter wie bisher. Wir richten einmal alles ein, danach läuft die Buchhaltung im Hintergrund mit.

00:00 Start

Gespräch mit Nico

Welche Prop-Firmen, welche Plattformen, welche Zahlungswege? Danach bekommen Sie ein festes Angebot.

Etappe 2

Belege und Zugänge

Auszahlungsnachweise, Rechnungen der Prop-Firmen, Kontoauszüge. Wir sagen genau, was wir brauchen.

Etappe 3

Laufend gebucht

Jeden Monat erfasst und zugeordnet. Sie sehen jederzeit, was hereinkam und was rausging.

Ziel: Jahresende

Übergabe an die Kanzlei

Wir übergeben alles fertig an unsere Partnerkanzlei für die Steuererklärung. Ohne Nachfordern, ohne Suchen.

Fragen von Tradern.

Ausführlicher im Ratgeber: Prop-Firm-Auszahlungen und Steuern

Muss ich Prop-Firm-Auszahlungen versteuern?

Ja. Auszahlungen einer Prop-Firm sind Einnahmen und gehören in die Steuererklärung. Nach verbreiteter Einschätzung handelt es sich in der Regel um Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht um Kapitalerträge. Wie das in Ihrem Fall aussieht, prüft unsere Partnerkanzlei Strobel Rechtsanwälte.

Brauche ich als Prop-Firm-Trader ein Gewerbe?

In vielen Fällen ja, weil die Tätigkeit selbstständig, auf Dauer und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird. Ob das für Sie gilt, klärt die Kanzlei im Einzelfall. Wir übernehmen danach die laufende Buchhaltung.

Was passiert mit Challenge-Gebühren, Software und Datenfeeds?

Das sind typische Ausgaben eines Prop-Traders. Wir erfassen sie vollständig und ordnen die Belege zu. Wie sie steuerlich berücksichtigt werden, klärt unsere Partnerkanzlei, abgestimmt durch uns.

Betreut ihr auch Trader mit eigener GmbH?

Ja. Für Trading-GmbHs übernehmen wir die laufende Buchführung inklusive Depot- und Kontoauszügen sowie die Lohnabrechnung der Geschäftsführung. Jahresabschluss und Steuererklärungen erstellt unsere Partnerkanzlei.

Muss ich dafür nach Potsdam kommen?

Nein. Die Zusammenarbeit läuft digital, Belege und Auszüge kommen per Upload oder E-Mail. Ein persönliches Gespräch in Babelsberg ist nach Absprache jederzeit möglich.

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die Beratung in Steuersachen erfolgt durch unsere Partnerkanzlei Strobel Rechtsanwälte.

Steuerliches Steuererklärung und Jahresabschluss übernimmt unsere Partnerkanzlei Strobel Rechtsanwälte. Ihre Ansprechperson bleiben wir, die Abstimmung läuft über uns. So arbeiten wir zusammen

Erst traden, dann reden.

Schreiben Sie Nico, wann es Ihnen passt. Gern auch nach Börsenschluss.