Für Steuerberater und Kanzleien
Mehr Zeit für Beratung.
Ihre Mandanten brauchen laufende Buchführung und Lohnabrechnungen, Ihr Team ist ausgelastet. Wir übernehmen das Buchen und die Lohnabrechnung als Dienstleister Ihrer Kanzlei. Beratung, Abschlüsse und Erklärungen bleiben bei Ihnen.
F&Z einfach digital aus Potsdam-Babelsberg ist ein Buchhaltungsbüro, keine Steuerberatung. Für Steuerkanzleien übernehmen wir als Dienstleister die Digitalisierung von Belegen, die laufende Buchführung und die laufende Lohnabrechnung ihrer Mandanten. Alles, was Steuerberatung ist, bleibt in der Kanzlei.
Was wir für Ihre Kanzlei übernehmen
- Papierbelege Ihrer Mandanten digitalisieren und ordnen
- Laufende Geschäftsvorfälle buchen
- Laufende Lohnabrechnung
Was bei Ihnen bleibt
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
- Beratung in Steuerfragen und Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Das ist keine Formsache. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt Buchhaltungsbüros genau die Tätigkeiten aus § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG und nicht mehr. Daran halten wir uns. Wer darf was? Unser Ratgeber
Verschwiegenheit und Datenschutz
Wenn Sie einen Dienstleister einbinden, verlangt § 62a StBerG einen Vertrag in Textform: mit Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Belehrung über die strafrechtlichen Folgen. Diesen Vertrag schließen wir mit Ihnen, zusammen mit den Vereinbarungen, die der Datenschutz verlangt. Arbeiten wir für ein einzelnes Mandat, braucht es außerdem die Einwilligung Ihrer Mandantin oder Ihres Mandanten (§ 62a Abs. 5 StBerG).
So starten wir
- Ein kurzes Gespräch: um welche Mandate es geht, in welchem Umfang und in welchem System gebucht wird.
- Der Vertrag nach § 62a StBerG und die Vereinbarungen zum Datenschutz.
- Die Übergabe: Belege und Zugänge, dann legen wir los.
- Laufend: eine feste Ansprechperson bei uns, die Abstimmung läuft direkt mit Ihrer Kanzlei.
Häufige Fragen
Ist F&Z einfach digital ein Steuerberater?
Nein. Wir sind ein Buchhaltungsbüro und übernehmen die Tätigkeiten, die das Steuerberatungsgesetz Buchhaltungsbüros erlaubt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG), zum Beispiel das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung. Steuerberatung leisten wir nicht.
Was muss Ihre Kanzlei beachten?
§ 62a StBerG verlangt einen Vertrag in Textform, der uns zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen belehrt. Dient die Leistung einem einzelnen Mandat, muss außerdem die Mandantin oder der Mandant einwilligen.
Für welche Kanzleien eignet sich das?
Für Steuerkanzleien in Potsdam, Berlin und Umgebung, die Buchhaltung und Lohnabrechnung für einzelne Mandate oder dauerhaft abgeben möchten. Papierbelege digitalisieren wir auf Wunsch bei uns in Potsdam-Babelsberg.