Ratgeber für Unternehmen

Steuerberater oder Buchhaltungsbüro: Wer darf was?

Kurz gesagt

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Beratung in Steuerfragen dürfen nur Steuerberater und die anderen in § 3 StBerG genannten Berufe übernehmen, zum Beispiel Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Ein Buchhaltungsbüro darf Kontenpläne anlegen, laufende Geschäftsvorfälle buchen, Löhne abrechnen und die Lohnsteuer-Anmeldung fertigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG). Viele Unternehmen kombinieren beides.

Wer darf was?

AufgabeBuchhaltungsbüroSteuerberater
Kontenplan anlegenJaJa
Laufende Geschäftsvorfälle buchenJaJa
Laufende LohnabrechnungJaJa
Lohnsteuer-AnmeldungJaJa
Umsatzsteuer-VoranmeldungNeinJa
Jahresabschluss und SteuererklärungenNeinJa
Beratung in SteuerfragenNeinJa
Vertretung gegenüber Finanzamt und FinanzgerichtNeinJa

Die Ausnahme für Buchhaltungsbüros gilt nur, wenn die Arbeit in der Verantwortung einer Person liegt, die nach einer kaufmännischen Ausbildung mindestens drei Jahre im Buchhaltungswesen gearbeitet hat, mit mindestens 16 Wochenstunden. Seit dem 1. September 2026 steht die Regel in § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG.

Umsatzsteuer-Voranmeldung: Sie gehört nicht zu den erlaubten Tätigkeiten eines Buchhaltungsbüros, auch wenn sie direkt aus der Buchhaltung entsteht. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 7. Juni 2017, II R 22/15).

„Steuerberater“ ist ein geschützter Titel

Wer sich ohne Zulassung Steuerberater nennt, macht sich strafbar (§ 132a StGB). Ein Buchhaltungsbüro darf auf seine Befugnisse hinweisen und sich Buchhalter nennen (§ 8 Abs. 4 StBerG). Wenn Sie unsicher sind, wer was darf: Ein Blick ins Impressum hilft. Dort stehen die Berufsbezeichnung und, bei Steuerberatern, die zuständige Kammer.

Was brauchen Sie?

  • Wenige Belege, keine Mitarbeitenden: Oft reicht eine Steuerkanzlei, die die Buchhaltung gleich mit übernimmt.
  • Laufend viele Belege, Mitarbeitende oder volle Ordner: Dann lohnt es sich, Buchhaltung und Lohn an ein Buchhaltungsbüro zu geben. Ihr Steuerberater bekommt saubere Zahlen und kümmert sich um Abschluss, Erklärungen und Beratung.
  • Sie sind selbst Steuerberater und Ihr Team ist ausgelastet: Auch Kanzleien geben Buchhaltung und Lohn an Dienstleister ab. So arbeiten wir mit Kanzleien

So arbeiten wir

Bei F&Z einfach digital übernehmen wir die Buchhaltung und die Lohnabrechnung. Alles Steuerliche übernimmt unsere Partnerkanzlei Strobel Rechtsanwälte in Potsdam. Rechtsanwälte gehören nach § 3 StBerG zu den Berufen, die unbeschränkt in Steuersachen helfen dürfen. Sie haben eine Ansprechperson bei uns, die Abstimmung läuft über uns. So arbeiten wir mit der Kanzlei zusammen

Quellen

  1. § 3 Steuerberatungsgesetz, Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen: gesetze-im-internet.de
  2. § 6 Steuerberatungsgesetz, Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung (Fassung seit 1.9.2026), mit Rechtsprechung, darunter BFH, 7.6.2017, II R 22/15: dejure.org
  3. § 8 Steuerberatungsgesetz, Werbung: gesetze-im-internet.de
  4. § 132a Strafgesetzbuch, Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen: gesetze-im-internet.de

Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall.